Energieeffizient Bauen
Bauen, Wohnen, Energie sparen
Die KfW-Bank bietet zwei Varianten von Förderprodukten an: den Zuschuss oder einen Kredit. Der Kredit mit Tilgungszuschuss gilt als Sonderform, welcher nicht vollständig zurückzuzahlen ist.
Beim Neubau fördert die KfW die Standards KfW-Effizienzhaus 40 Plus, 40 und 55. Entscheidend für die Einordnung ist die energetische Qualität der Immobilie. Sie wird mit den Referenzgrößen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust gemessen.
Wichtige Änderungen im Überblick:
Das Klimakabinett der Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher sind im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich "Energieeffizient Bauen und Sanieren" in Kraft getreten.
So profitieren Sie zum Beispiel seit dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen.
Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum ist der maximale Kreditrahmen auf 100.000 Euro erhöht worden.
Außerdem wurde die proviosionsfreie Zeit zur Bereitstellung auf 1 Jahr verlängert.
Was ist ein Effizienzhaus?
Das KfW-Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den die KfW in ihren Förderprodukten nutzt. Wie hoch der Primärenergiebedarf der Immobilie pro Jahr im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist, zeigen unterschiedliche Werte an. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Vorteile des KfW-Effizienzhauses:
- Energiekosten sparen
- Wert Ihrer Immobilie steigern
- Wohnkomfort erhöhen
- von Fördergeldern profitieren
- Erstellen Sie mit dem Tilgungsrechner Ihren eigenen Zahlungsplan für Ihr geplantes KfW-Effizienzhaus.
Links zu den KfW-Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen":
Mit welchen Maßnahmen kann ich die Energieeffizenz meines Gebäudes steigern?
- Außenwanddämmung
- Dachdämmung
- Einbau von Fenstern mit Dreifachverglasung und Spezialrahmen
- Einbau einer modernen Holzpellet- bzw. Biomasseheizung oder Wärmepumpe
- Trinkwassererwärmung durch Solaranlage
KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 (EPBD) schreibt vor, dass die Mitgliedsstaaten ab 2021 für privatwirtschaftlich genutzte Neubauten den Niedrigstenergie-Gebäudestandard einführen. Die KfW fördert seit einiger Zeit die Planung und den Bau von neuen Wohnhäusern, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 Plus entsprechen.
Die Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden und Eigentumswohnungen sind ebenso antragsberechtigt, wie die Eigentümer von neuen Wohngebäuden bzw. Eigentumswohnungen.
Quelle: KfW (alle Angaben ohne Gewähr)